

Eine Betreuung kann vom Betroffenen selbst, den Angehörigen oder einer Behörde beim Amtsgericht angeregt werden. Das Amtsgericht prüft, ob eine Betreuung notwendig ist. Bei Notwendigkeit bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer, wobei Wünsche des zu Betreuenden / der Angehörigen berücksichtig werden.
Die Betreuung kann auch auf privatrechtlicher Basis, aufgrund einer Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung durchgeführt werden.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.